Archiv - März 2018


Wichtiger Hinweis: Geänderte Emissionswerte für die Gewährung des Formaldehyd-Bonus nach EEG ab 01. Juli 2018

Gemäß LAI-Beschluss vom 06.09.2017 müssen Betreiber von Biogasanlagen ab dem 01. Juli 2018 den neuen Formaldehydgrenzwert von 20 mg/Nm³ einhalten, um sich den Emissionsminderungsbonus zu sichern.

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