Wichtiger Hinweis: Geänderte Emissionswerte für die Gewährung des Formaldehyd-Bonus nach EEG ab 01. Juli 2018

Gemäß LAI-Beschluss vom 06.09.2017 müssen Betreiber von Biogasanlagen ab dem 01. Juli 2018 den neuen Formaldehydgrenzwert von 20 mg/Nm³ einhalten, um sich den Emissionsminderungsbonus zu sichern. Die Messung muss  bis zum 01. Juli 2018 nach den neuen Vorgaben erfolgen und u. a. auch die NOx-Werte berücksichtigen. Messungen nach den „alten“ Vorgaben werden, auch wenn der Grenzwert von 20 mg/Nm³ eingehalten wird, nicht anerkannt und der Bonus verfällt für das restliche Jahr.
 
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Hier finden Sie ein Video mit einer kurzen Erklärung zu den neuen Vorgaben.

Quelle: Youtube / Paluka Sobola Loibl & Partner Rechtsanwälte

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